Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Projekt InnaMoRuhr hat den Anspruch, seine Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.innamo.ruhr (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Zuletzt geprüft am: 11.06.2024
Nicht barrierefreie Inhalte
In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
Gründe
Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor 2023 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Alle nach dieser Prüfung hochgeladenen PDFs sind in einem barrierefreien Format.
Barrierefreie Alternativen:
Mit dem Barrierefreiheits-Button auf der linken Seite können verschiedene Funktionen aktiviert werden, welche die Barrierefreiheit weiter erhöhen.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
Referat Hochschulkommunikation
E-Mail: presse@tu-dortmund.de
Telefon: (0231) 755-5523
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf