Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Das Projekt InnaMoRuhr hat den Anspruch, seine Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.innamo.ruhr (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Zuletzt geprüft am: 11.06.2024

Nicht barrierefreie Inhalte

In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente

Gründe

Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor 2023 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Alle nach dieser Prüfung hochgeladenen PDFs sind in einem barrierefreien Format.

Barrierefreie Alternativen:

Mit dem Barrierefreiheits-Button auf der linken Seite können verschiedene Funktionen aktiviert werden, welche die Barrierefreiheit weiter erhöhen.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Barrierefreiheit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Referat Hochschulkommunikation
E-Mail: presse@tu-dortmund.de
Telefon: (0231) 755-5523

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf