Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Projekt InnaMoRuhr hat den Anspruch, seine Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.innamo.ruhr (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform. In der nächsten Zeit wird eine genauere Prüfung der Inhalte vorgenommen, um die meistmögliche Barrierefreiheit dieser Seite zu gewährleisten. Da sich die Seite noch in ihrem Aufbau befindet, ist diese Prüfung noch nicht erfolgt.