Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Das Projekt InnaMoRuhr hat den Anspruch, seine Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.innamo.ruhr (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform. In der nächsten Zeit wird eine genauere Prüfung der Inhalte vorgenommen, um die meistmögliche Barrierefreiheit dieser Seite zu gewährleisten. Da sich die Seite noch in ihrem Aufbau befindet, ist diese Prüfung noch nicht erfolgt.